Wer als Eigentümer oder Fachmann das GEG 2020 nicht berücksichtigt, dem droht ein erheblich erweiterter Bußgeldkatalog.Das aktuelle Gebäudeenergiegesetz verlangt von Unternehmen, die Bau- oder Umbau - Projekte ausführen, eine Unternehmer - Erklärung für Ihre Kunden auszustellen die beinhaltet, daß die jeweilig ausgeführten Arbeiten den Anforderungen des GEG entsprechen.
Diese ist vom Kunden mindestens 5 Jahre aufzubewahren, und auf Nachfrage der zuständigen Behörde Vorzulegen. Es empfiehlt sich allerdings, sie dauerhaft in die Gebäudeunterlagen aufzunehmen. Unternehmererklärungen sind erforderlich, wenn an oder in bestehenden Gebäuden:- * Änderungen an Außenbauteilen (Fassade, Fenster) vorgenommen werden,
- * oberste Geschoßdecken oder darüber befindliche Dächer gedämmt werden,
- * Heizkessel und sonstige Wärme Erzeugersysteme erstmalig eingebaut oder erneuert werden,
- * Heizungsleitungen und Warmwasserleitungen gedämmt werden,
- * Klimaanlagen und Lüftungsanlagen eingebaut oder erneuert werden.
Nach Fertigstellung unserer Arbeiten stellen wir für unsere Kunden bei jedem Projekt daher eine detaillierte Unternehmererklärung nach § 96 Gebäudeenergiegesetz aus. Diese dient zum gesetzlich vorgeschriebenen Nachweis der Anforderungen bei der zuständigen Baubehörde . |